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Manchmal stellt sich erst im Verlauf der Schadensuche oder Reparatur heraus, wer die Kosten der Maßnahme zu tragen hat.

… hierfür ist dieses Formular gedacht. Sofern sich vorab nicht abschätzen lässt, wer die Kosten der Schadenbeseitigung zu tragen hat, können wir nur mit Ihrer Zustimmung und Erklärung der Kostenübernahme – für den Fall Ihrer Kostentragungspflicht – tätig werden.

Dringender Fall? Bitte rufen Sie uns unbedingt unter 06172-49 766 55 an oder außerhalb der Geschäftszeiten über unseren Notdienst:

0178 - 23 89 262.

Hinweise

  • Wasserschäden: Bloße Undichtigkeiten sind in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden (bspw. in der darunter liegenden Wohnung).

  • Silikonfugen: Defekte Silikonfugen sind ebenfalls in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden.

  • Bitte fertigen Sie von den Schäden Lichtbilder an, da diese gegebenenfalls von der Versicherung verlangt werden.

  • Sofern die Ursache des Schadens im Gemeinschaftseigentum liegt, so obliegt die Reparatur und Kostentragung der Eigentümergemeinschaft.

Formular:
Kostenübernahme bei
unklarer Schadenursache

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Ich beauftrage die Hausverwaltung der o.g. WEG mit der Suche und Behebung des beschriebenen Schadens und erkläre die Kosten hiervon (Reparatur/Schadensuche) zu übernehmen, sofern es sich um Sondereigentum handelt oder aber die Kostentragung gemäß Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung/Vereinbarung bei mir als Sondereigentümer liegt.

Ich erkläre hiermit die Datenschutzbestimmungen (nachzulesen unter https://www.immobilien-hartauer.de/datenschutz) zu akzeptieren. Ich bin ausdrücklich mit der Nutzung der vorstehend angegebenen Daten durch die Hausverwaltung Axel Hartauer und auch eventuell notwendige Handwerker/Dienstleister einverstanden.

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