Manchmal stellt sich erst im Verlauf der Schadensuche oder Reparatur heraus, wer die Kosten der Maßnahme zu tragen hat.
… hierfür ist dieses Formular gedacht. Sofern sich vorab nicht abschätzen lässt, wer die Kosten der Schadenbeseitigung zu tragen hat, können wir nur mit Ihrer Zustimmung und Erklärung der Kostenübernahme – für den Fall Ihrer Kostentragungspflicht – tätig werden.
Dringender Fall? Bitte rufen Sie uns unbedingt unter 06172-49 766 55 an oder außerhalb der Geschäftszeiten über unseren Notdienst:
0178 - 23 89 262.
Hinweise
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Wasserschäden: Bloße Undichtigkeiten sind in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden (bspw. in der darunter liegenden Wohnung).
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Silikonfugen: Defekte Silikonfugen sind ebenfalls in der Regel nicht versichert, wohl aber der hieraus resultierende Folgeschaden.
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Bitte fertigen Sie von den Schäden Lichtbilder an, da diese gegebenenfalls von der Versicherung verlangt werden.
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Sofern die Ursache des Schadens im Gemeinschaftseigentum liegt, so obliegt die Reparatur und Kostentragung der Eigentümergemeinschaft.